Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen (nicht einem Monat!) zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats, § 622 I BGB. Etwas anders kann aufgrund Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag…
WeiterlesenAm 01. Januar 2015 kommt der Mindestlohn, was muss ich beachten ? Eine Reihe unserer Mandanten insbesondere Arbeitgeber haben diese Frage an uns gerichtet. Wir haben ein paar Dinge hierzu…
WeiterlesenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für durchschnittliche Leistungen im Zeugnis nur bescheinigen muss, dieser habe die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt, was einer…
WeiterlesenBundesverwaltungsgericht hat am 26.11.2014 über Beschäftigung am Sonntag entschieden Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Regelung des hessischen Landesrechts zumindest in Teilbereichen für nichtig erklärt, die über die im Arbeitszeitgesetz bereits bewilligten…
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