Die Regulierung von Verkehrsunfällen gehört zum Verkehrsrecht und damit zu einem Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Die Unfallregulierung bildet in unserer Kanzlei einen besonderen Schwerpunkt und erhält daher auch an dieser Stelle besondere Beachtung.
Verkehrsunfälle stellen ein Massenphänomen dar. Dennoch oder gerade daher ist die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts zur Regulierung des Verkehrsunfalls von Anfang an geboten.
Das Oberlandesgericht Frankfurt formuliert es so:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
Diese Bewertung dürfte auf der seit Jahrzehnten von der Justiz beobachtete Praxis der Versicherungswirtschaft beruhen, Ansprüche der Geschädigten ungerechtfertigt zu kürzen, Regulierungen zu verschleppen etc..
Seitens der Versicherer sind spezialisierte Mitarbeiter mit der Schadensregulierung beschäftigt. Um hier Waffengleichheit herzustellen, sollte der Geschädigte einen Rechtsanwalt mit der Regulierung beauftragen.
Aufgrund dieser Erkenntnisse der Gerichte ist ebenso seit Jahrzehnten anerkannt, dass ein Unfallgeschädigter die Kosten des Rechtsanwalts den er zur Regulierung einschaltet von dem Schädiger als Schadensersatz zu erstatten sind.
Vollkasko, Teilkasko und mehr
Unfallregulierung im oben genannten Sinne betrifft regelmäßig die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung.
Regelmäßig muss im Rahmen der Unfallregulierung auch berücksichtigt werden, ob Ansprüche gegenüber der eigenen Voll- oder Teilkaskoversicherung geltend gemacht werden können.
Rechtsfragen kann es auch bei Regulierung fremder Ansprüche durch die eigene Haftpflichtversicherung, bei Regressforderungen geben.
Schwierige rechtliche Fragen bedürfen fachkundiger Antworten. Wir beraten Sie kompetent und vertreten Ihre Interessen engagiert.
Bei Fragen zum Verkehrsrecht ist unser Spezialist für Verkehrsrecht Lutz Reinhard Ihr Ansprechpartner.
Schlagworte zur Unfallregulierung sind etwa:
#
130% Grenze
A
Abmeldekosten
Abschleppen
Anmeldekosten
Anwaltskosten
Ausfallschaden
Auslagenpauschale, siehe Unfallpauschale
B • C • D • E
Beilackieren
Beipolieren
BMW-Urteil
Desinfektionskosten
Differenzsteuer
Entsorgung
F
Farbmusterblech
Fehlerspeicher auslesen
Felgen
fiktive Abrechnung
Folieren
Fracke
Fraunhofer
G • H
Großkundenrabatte
Grüne Plakette, siehe Anmeldekosten
Gutachten
Hinterbliebenengeld
K • L
Kennzeichen, siehe Anmeldekosten
Kleinteile
Kollateralschaden
konkrete Abrechnung
Kostenpauschale
Kostenvoranschlag
Kraftfahrzeug
Kurzgutachten
Lackierräder
M • N • O
merkantiler Minderwert
Mietwagen
Minderwert
Nebenkostenpauschale, siehe Unfallpauschale
Notreparatur
Nummerschilder, = Kennzeichen, siehe Anmeldekosten
Nutzungsausfall
Opfergrenze
P • Q • R
Porsche Urteil
Probefahrt
Prüfbericht
Räder/Reifen
Rechtsanwaltskosten
Reinigung
Reparatur
Reparaturablaufplan
Restwert
S • T
Schadensminderungspflicht
Scheinwerfer
Schmerzensgeld
Schwacke
Sonderrabatte
Standgeld
Taxi
Totalschaden
Treibstoff (im Tank)
U • V
Überführung
Umrüstung
Umsatzsteuer
Unfallpauschale
Verbringungskosten
Verdienstausfall
Vorteilsausgleich
VW Urteil (VIZR53/09 – keine Verweisung)
W • Z
Werbung (beklebt, lackiert)
Werkstattersatzfahrzeug
Werkstatteigenes Fahrzeug
Wertminderung, siehe merkantiler Minderwert
Wertverbesserung
Wiederbeschaffungsaufwand
Wiederbeschaffungswert
Wunschkennzeichen
Zulassungsdienst