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Wunschkennzeichen

Wer vor einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Wunschkennzeichen hatte, kann die Kosten für ein neues Wunschkennzeichen als Schaden geltend machen. In der Regel sollte es egal sein, ob es die gleiche Buchstaben-Ziffernkombination oder eine andere gewählt wird.
Es handelt sich um Kosten der Anmeldung.

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