Als Restwert (Rw) wird bei einem Fahrzeug im Rahmen der Unfallregulierung der Wert bezeichnet, den ein Aufkäufer für das Unfallfahrzeug, den „Schrott“ bezahlt.
Bei der Unfallregulierung wird dieser Wert regelmäßig durch den Sachverständigen anhand von Unfallbörsen am regionalen Markt durch die Einholung dreier Angebote ermittelt. Veräußert der Geschädigte das Fahrzeug zu diesem Wert sollte alles in Ordnung sein.
Die Versicherung des Schädigers unterbreitet oft höhere Restwertangebote unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Diese Angebote sind grundsätzlich allenfalls dann von Bedeutung, wenn sie vor der Veräußerung erfolgen.
Siehe auch Wiederbeschaffungsaufwand