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Umsatzsteuer

Umsatzsteuer, die im Rahmen der Schadensbeseitigung nach einem Verkehrsunfall anfällt, ist als Schadensersatz zu ersetzen.
Besteht Vorsteuerabzugsberechtigung (z.B. bei Firmenwagen) kann die Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden und stellt keinen Schaden dar.
Wird der Schaden nur fiktiv abgerechnet, ist die Umsatzsteuer in der Regel nicht zu erstatten. Das begründet sich aus § 249 Absatz II Satz 2 BGB.

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