Die Minijob-Grenze und die Midijob-Grenze sind zum 01.01.2026 gestiegen
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 01.01.2026 auf 13,90 € gestiegen und steigt zum 01.01.2027 vss. auf 14,60 €.
Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber/innen. Die Erhöhung führt daher auch zu einer Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs.
Seit 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro im Monat. Zum 01.01.2027 steigt sie auf 633 Euro. (In 2025 durften Minijobber im Jahresdurchschnitt im Monat 556 Euro brutto verdienen.)
Hintergrund:
Um sicher zu stellen, dass mit steigendem Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen seit 2022 mit jeder Mindestlohnerhöhung dynamisch.
Gleichzeitig steigt die Lohnuntergrenze für Midijobs. Als Midijobber/in gilt im Jahr 2026, wer regelmäßig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro verdient. Erwerbstätige zahlen für Verdienste innerhalb dieses Übergangsbereichs einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung.

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Lutz Reinhard, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht