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Ein Unfallgeschädigter kann nach einem Unfall i.d.R. nach Gutachten abrechnen (fiktive Abrechnung) und muss sich nicht auf billigere Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen (Porsche Urteil)

Wer einen (unverschuldeten) Unfallschaden hat, kann seinen Fahrzeugschaden grundsätzlich nach einem Gutachten (oder Kostenvoranschlag) abrechnen. Er muss nicht reparieren lassen. Man spricht von sogenannter “fiktiver Abrechnung”. Wenn der Geschädigte nicht reparieren…
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