Skip to main content
Verkehrsrecht

Leivtec XV 3 – Messungen fehlerhaft – Hersteller rät von Messungen mit Leivtec XV3 ab

By 14. April 2021No Comments

Das Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 ist schon länger in der Diskussion. Bei dem Lasermessgerät kam es immer wieder zu Beanstandungen. Im Jahr 2020 hatten Sachverständige nachgewiesen, dass es in bestimmten Konstellationen unzulässige Messwertabweichungen zu Ungunsten der Betroffenen kam.

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) schaltete sich ein. Der Hersteller und die PTB habe hierauf zunächst mit einer Änderung der Auswerterichtlinie reagiert. Hierdurch sollte verhindert werden, dass Messungen verwertet werden, die besonders fehleranfällig sind. Weitere Überprüfungen ergaben, dass trotz der verschärften Auswerterichtlinie unzulässige Messwertabweichungen möglich sind, mit der Folge, dass zu Ungunsten der Betroffenen überhöhte Geschwindigkeitswerte ermittelt wurden.

Nach einer erneuten Warnung durch das PTB hat der Hersteller reagiert und aktuell (Stand 12.03.2021) davon abgeraten, amtliche Messungen mit dem System durchzuführen.

 

Auch erste Gerichte bestätigen, dass die Messungen nicht verwertbar sind, bzw. jedenfalls kein standarisiertes Messverfahren vorliegt, weshalb in der Regel ein Sachverständigengutachten einzuholen ist.

 

Betroffenen wird daher geraten, sich gegen Messungen mit dem System Leivtec XV3 zu wehren. Laufende Verfahren sollten zumindest eingestellt werden.

Wenn Sie anwaltliche Hilfe wegen eines Verkehrsverstoß benötigen, rufen Sie uns an (Tel. 0341-442177-0) oder senden Sie uns eine mail an info@R-Anwaelte.de.

Bei Fragen zum Verkehrsrecht ist unser Fachanwalt Lutz Reinhard Ihr Ansprechpartner

Jetzt anfragen