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Erbrecht

Was ist ein Gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament)?

Ein gemeinschaftliches Testament ist eine besondere Form des Testaments, welches von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam verfasst wird. Da diese Testamentsgestaltung den Eheleuten vorbehalten ist, wird es auch oft als Ehegattentestament bezeichnet. Es bietet eine strukturierte Möglichkeit, den Nachlass gemeinsam zu regeln und die Erbfolge klar zu bestimmen.

Der Gesetzgeber hat im BGB spezielle Regelungen für das gemeinschaftliche Testament in den §§ 2265 ff. BGB vorgenommen.

Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

In einem gemeinschaftlichen Testament halten die Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner ihre letztwilligen Verfügungen gemeinsam fest. Dies ermöglicht einheitliche und abgestimmte Regelungen des Nachlasses, die beide Partner binden.
Ein bekanntes Beispiel eines gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Vorteile des gemeinschaftlichen Testaments

  1. Klarheit und Übersichtlichkeit: Durch das gemeinschaftliche Testament können beide Partner ihre Wünsche und Vorstellungen zur Nachlassregelung in einem einheitlichen Dokument festhalten. Das kann für Klarheit sorgen und Missverständnisse unter den Erben vermeiden.
  2. Bindungswirkung: Die Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament sind grundsätzlich bindend. Das bedeutet, nach dem Tod eines Partners kann der andere Partner nur eingeschränkt Änderungen vornehmen. Hieraus ergibt sich für beide Seiten eine gewisse Sicherheit und Verlässlichkeit.
  3. Steuerliche Vorteile: In bestimmten Konstellationen kann das gemeinschaftliche Testament helfen, steuerliche Vorteile zu nutzen und die Erbschaftssteuer zu optimieren.

Nachteile und Herausforderungen

  1. Eingeschränkte Änderungsmöglichkeiten: Nach dem Tod des ersten Partners sind Änderungen an dem gemeinschaftlichen Testament bzw. den hierin getroffenen Regelungen in der Regel nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich. Wenn sich die Lebensumstände des überlebenden Partners ändern, kann dies einen Nachteil darstellen.
  2. Pflichtteilsansprüche: Auch bei einem gemeinschaftlichen Testament können Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch geltend machen. Das kann zu finanziellen Belastungen für den überlebenden Partner führen.
  3. Komplexität der Gestaltung: Die Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments erfordert eine sorgfältige und detaillierte Planung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt werden und die Wünsche der Partner korrekt umgesetzt sind.

Gestaltungsmöglichkeiten

Ein gemeinschaftliches Testament kann vielfältig gestaltet werden, um den individuellen Bedürfnissen der Partner gerecht zu werden. So besteht die Möglichkeit, dem überlebenden Partner Gestaltungsrechte einzuräumen oder Pflichtteilsberechtigte zu “sanktionieren”, wenn sie das Pflichtteil beim ersten Erbfall einfordern.
Neben dem bekannten Berliner Testament gibt es auch andere Modelle, bei denen beispielsweise bestimmte Vermögensgegenstände oder Anteile an verschiedene Erben verteilt werden. Es ist auch möglich, sogenannte „Wechselbezügliche Verfügungen“ aufzunehmen, bei denen bestimmte Verfügungen nur dann wirksam sind, wenn der andere Partner sie ebenfalls trifft.

Muss ich für die Errichtung eines Gemeinschaftlichen Testaments einen Rechtsanwalt oder einen Notar beauftragen?

Grundsätzlich müssen Sie keinen Fachmann mit der Erstellung eine Testament beauftragen.
Angesichts der Bedeutung des Testaments erscheint es in jedem Falle sinnvoll, sich fachkundig beraten zu lassen und dafür zu sorgen, dass das Testament wirksam ist im Ernstfall auch wirksam regelt, was zu regeln ist.

Bei Fragen rund ums Erb- und Familienrecht und zur Erstellung von Testamenten wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht, Rechtsanwältin Silvia Reinhard.