Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Es bietet eine einfache und effektive Möglichkeit, den Nachlass im Falle des Todes eines Partners zu regeln und sicherzustellen, dass der überlebende Partner finanziell abgesichert ist.
Was ist ein Berliner Testament?
In der Grundform des Berliner Testaments setzen sich die Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod des ersten Partners erhält der überlebende Partner den gesamten Nachlass. Erst nach dem Tod des zweiten Partners wird das verbleibende Vermögen an die gemeinsamen Kinder oder andere Erben weitergegeben.
Vorteile des Berliner Testaments
- Absicherung des überlebenden Partners: Der überlebende Partner wird durch das Berliner Testament als Alleinerbe eingesetzt. Eine Aufteilung des Erbes auf mehrere Erben wird vermieden.
- Einfache Nachlassregelung: Das Testament bietet eine klare und unkomplizierte Regelung des Nachlasses. Die klare Regelung kann mögliche Streitigkeiten unter den Erben minimieren.
- Steuerliche Vorteile: Durch das gegenseitige Erben können steuerliche Freibeträge optimal genutzt werden, was die Erbschaftssteuer für den überlebenden Partner reduzieren kann. (Je nach familiärer Konstellation kann das Berliner Testament aber auch steuerlich nachteilig wirken.)
Nachteile und mögliche Risiken
- Bindungswirkung: Das Berliner Testament hat eine starke Bindungswirkung. Änderungen sind nach dem Tod des ersten Partners nur schwer möglich, es sei denn, es wurden entsprechende Öffnungsklauseln im Testament vereinbart.
- Pflichtteilsansprüche: Kinder und andere Pflichtteilsberechtigte können nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil geltend machen, was den überlebenden Partner finanziell belasten kann.
- Steuerliche Nachteile: Für die Erben nach dem zweiten Todesfall kann sich eine höhere steuerliche Belastung ergeben.
Gestaltungsmöglichkeiten
Ein Berliner Testament kann individuell angepasst werden, um den speziellen Bedürfnissen und Wünschen des Paares (und der Familie) gerecht zu werden. Häufig werden sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln eingebaut, um zu verhindern, dass Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil fordern und damit den überlebenden Partner finanziell schädigen.
Muss ich für die Errichtung eines Berliner Testaments einen Rechtsanwalt oder einen Notar beauftragen?
Grundsätzlich müssen Sie keinen Fachmann mit der Erstellung eine Testament beauftragen.
Angesichts der Bedeutung des Testaments erscheint es in jedem Falle sinnvoll, sich fachkundig beraten zu lassen und dafür zu sorgen, dass das Testament wirksam ist und im Ernstfall auch wirksam regelt, was zu regeln ist.
Bei Fragen rund ums Erb- und Familienrecht und zur Erstellung von Testamenten wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht, Rechtsanwältin Silvia Reinhard.