Entgegen einer weitverbreiteten Meinung besteht bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel kein Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch sind Abfindungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht unüblich.…
WeiterlesenGrundsätzlich können Arbeitnehmer mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen (nicht einem Monat!) zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats ihr Arbeitsverhältnis kündigen, § 622 I BGB. (Aufgrund von Regelungen im Arbeitsvertrag,…
WeiterlesenFür Arbeitgeber gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen (nicht einem Monat!) zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats, § 622 I BGB. Etwas anders kann aufgrund Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag…
WeiterlesenFür Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen (nicht einem Monat!) zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats, § 622 I BGB. Etwas anders kann aufgrund Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag…
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