Jeder Mandant ist anders, jeder Fall ist anders, daher können wir Ihnen nicht immer vorab sagen, was unsere Leistung kosten wird. Für den Fall der Beratung und Erstellung von Vorsorgeurkunden…
WeiterlesenDie Bestattungsverfügung bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form. Die Verfügung sollte natürlich schriftlich niedergelegt und zumindest eigenhändig unterzeichnet sein, damit man einen Entwurf von der Verfügung unterscheiden kann. Da die Verfügung…
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