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ErbrechtFamilienrecht

Was kosten Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Bestattungsverfügung beim Rechtsanwalt?

By 4. Januar 2015Mai 18th, 2024No Comments

Jeder Mandant ist anders, jeder Fall ist anders, daher können wir Ihnen nicht immer vorab sagen, was unsere Leistung kosten wird.
Für den Fall der Beratung und Erstellung von Vorsorgeurkunden (VorsorgevollmachtPatientenverfügungBestattungsverfügung) konnten wir für den üblichen Fall aber Pauschalen ausarbeiten. Die Kosten für diese anwaltliche Leistung berechnen wir in der Regel pauschal nach folgenden Sätzen:

Vorsorgevollmacht je 120,00 € zzgl. 19% USt. = 142,80 €
Patientenverfügung je 120,00 € zzgl. 19% USt. = 142,80 €
Bestattungsverfügung je 100,00 € zzgl. 19% USt. = 119,00 €

  • Paket „V&P“
    (Vorsorgevollmacht + Patientenverfügung)
    einmalig 200,00 € zzgl. 19% USt. = 238,00 €
  • Partnerpaket 2x „V&P“
    (Vorsorgevollmacht + Patientenverfügung)
    einmalig 360,00 € zzgl. 19% USt. = 428,40 €

Natürlich soll Ihre Vorsorgeurkunde im Fall des Falles auch gefunden werden. Wir raten Ihnen daher die Vorsorgeurkunden (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) im Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren.
Um sicher zu stellen, dass mit der Registrierung alles klappt, erledigen wir dies im Zusammenhang mit der Errichtung Ihrer Vorsorgeurkunde gerne für Sie. Da bei einer Anmeldung durch uns, geringere Gebühren anfallen, können wir Ihnen diesen gesonderten Service quasi kostenneutral anbieten.

Registrierung im ZVR (einmalig je Vorgang incl. Registergebühren des ZVR) incl. USt. 40,00 €

Wir behalten uns vor, im Einzelfall von den benannten Pauschalen abzuweichen. Dies würden wir Ihnen aber ausdrücklich mitteilen.

Schwierige rechtliche Fragen bedürfen fachkundiger Antworten. Wir beraten Sie kompetent und vertreten Ihre Interessen engagiert.

Bei Fragen zum Erbrecht ist unsere Rechtsanwältin Silvia Reinhard Ihr Ansprechpartner

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