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ErbrechtFamilienrecht

Was kosten Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Bestattungsverfügung beim Rechtsanwalt?

By 4. Januar 2015März 31st, 2021No Comments

Jeder Mandant ist anders, jeder Fall ist anders, daher können wir Ihnen nicht immer vorab sagen, was unsere Leistung kosten wird.
Für den Fall der Beratung und Erstellung von Vorsorgeurkunden (VorsorgevollmachtPatientenverfügungBestattungsverfügung) konnten wir für den üblichen Fall aber Pauschalen ausarbeiten. Die Kosten für diese anwaltliche Leistung berechnen wir in der Regel pauschal nach folgenden Sätzen:

Vorsorgevollmacht je 80,00 € zzgl. 19% USt. = 95,20 €
Patientenverfügung je 80,00 € zzgl. 19% USt. = 95,20 €
Bestattungsverfügung je 60,00 € zzgl. 19% USt. = 71,40 €

  • Paket „V&P“
    (Vorsorgevollmacht + Patientenverfügung)
    einmalig 150,00 € zzgl. 19% USt. = 178,50 €
  • Partnerpaket 2x „V&P“
    (Vorsorgevollmacht + Patientenverfügung)
    einmalig 240,00 € zzgl. 19% USt. = 285,60 €

Natürlich soll Ihre Vorsorgeurkunde im Fall des Falles auch gefunden werden. Wir raten Ihnen daher die Vorsorgeurkunden (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) im Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren.
Um sicher zu stellen, dass mit der Registrierung alles klappt, erledigen wir dies im Zusammenhang mit der Errichtung Ihrer Vorsorgeurkunde gerne für Sie. Da bei einer Anmeldung durch uns, geringere Gebühren anfallen, können wir Ihnen diesen gesonderten Service quasi kostenneutral anbieten.

Registrierung im ZVR (einmalig je Vorgang incl. Registergebühren des ZVR) incl. USt. 13,00 €

Wir behalten uns vor, im Einzelfall von den benannten Pauschalen abzuweichen. Dies würden wir Ihnen aber ausdrücklich mitteilen.

Schwierige rechtliche Fragen bedürfen fachkundiger Antworten. Wir beraten Sie kompetent und vertreten Ihre Interessen engagiert.

Bei Fragen zum Erbrecht ist unsere Rechtsanwältin Silvia Reinhard Ihr Ansprechpartner

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