Wir werden öfters von Mandanten gefragt, ob sie eine Vorsorgevollmacht brauchen.
Wenn man sich klarmacht, wozu die Vorsorgevollmacht dient, muss man sagen: Jeder sollte eine Vorsorgevollmacht haben!
Jeden kann es jederzeit treffen: Durch Unfall oder Krankheit kommt man in die Lage, die wichtigen Dinge des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können.
Ehe Sie für diesen Fall anderen die Entscheidung überlässt, wer für Sie die Verantwortung übernehmen soll oder wie zu verfahren ist, können Sie vorbeugend selbst entscheiden, was im Falle eines Falles geschehen soll.
Hier greift die Vorsorgevollmacht. Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie in gesunden Tagen jemanden, wer für den Fall einer später eintretenden Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit für Sie handeln soll. Die Vorsorgevollmacht greift also nicht nur für den Fall einer dauerhaften Geschäftsunfähigkeit sondern auch, wenn -etwa aufgrund eines Unfalls- nur vorübergehend jemand anderes für Sie tätig werden muss.
Den Umfang der Vollmacht können Sie frei bestimmen.
Die Vorsorgevollmacht greift ohne gerichtliche Kontrolle. Sie setzt daher ein großes Maß an Vertrauen voraus, ist aber in vielen Fällen das geeignete Mittel um für den Notfall gewappnet zu sein.
Muss ich für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht einen Rechtsanwalt oder einen Notar beauftragen?
Grundsätzlich müssen Sie keinen Fachmann mit der Erstellung von Vorsorgevollmachten beauftragen. Es reicht, die Vollmacht “einfach schriftlich” zu verfassen. Im Einzelfall -etwa wenn der Bevollmächtigte auch über Grundvermögen verfügen soll- kann es notwendig sein, die Vollmacht in notarieller Form zu erteilen.
Angesichts der Bedeutung der Vollmacht erscheint es in jedem Falle sinnvoll, sich fachkundig beraten zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Vollmacht im Ernstfall auch wirksam regelt, was zu regeln ist.
Die Kosten für die anwaltliche Dienstleistung in diesem Bereich sind regelmäßig überschaubar. Was das in der Regel kostet, lesen Sie hier
Bei Fragen rund ums Erb- und Familienrecht und zur Erstellung von Vorsorgeurkunden (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Bestattungsverfügung,Betreuungsverfügung) wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht Silvia Reinhard.
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