Wir werden öfters von Mandanten gefragt, ob sie eine Patientenverfügung brauchen.
Ob Sie eine Patientenverfügung errichten möchten, müssen Sie selbst entscheiden. Jeder sollte sich aber darüber Gedanken machen!
Die Patientenverfügung erstellt man für den Fall aussichtsloser Erkrankung oder schwerster Unfallverletzungen. Man hält in der Verfügung den eigenen Willen bezüglich medizinischer Behandlung, Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung fest.
Wir können jederzeit durch Unfall oder Krankheit in die Lage geraten, nicht mehr selbstverantwortlich wichtige Dinge des Lebens zu regeln. Wenn wir aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung intensiver medizinischer Behandlung bedürfen und uns selbst zu Art, Umfang und etwaiger Dauer der Behandlung nicht mehr äußern können, müssen andere die Entscheidung für uns treffen, ob, wie und ggfs. wie lange Behandlungen fortgesetzt werden. Schwerste Entscheidungen für Ärzte und Angehörige falls wir hierzu nichts festgelegt haben. Hier hilft die Patientenverfügung.
Während die Vorsorgevollmacht einen Dritten ermächtigt, an der Stelle des einwilligungsunfähigen Patienten Entscheidungen zu treffen, hält die Patientenverfügung den eigenen Willen fest und ist für behandelnde Ärzte und Angehörige eine Anweisung, wie zu verfahren ist.
Die Patientenverfügung dient insoweit nicht nur Ihnen sondern auch Ihren Angehörigen.
Muss ich für die Errichtung einer Patientenverfügung einen Rechtsanwalt oder einen Notar beauftragen?
Grundsätzlich müssen Sie keinen Fachmann mit der Erstellung einer Patientenverfügung beauftragen.
Angesichts der Bedeutung der Verfügung erscheint es in aber sinnvoll, sich fachkundig beraten zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Verfügung im Ernstfall auch wirksam regelt, was zu regeln ist.
Bei Fragen rund ums Erb- Familienrecht und zur Erstellung von Vorsorgeurkunden (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) wenden Sie sich an unsere

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