Für Arbeitgeber gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen (nicht einem Monat!) zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats, § 622 I BGB. Etwas anders kann aufgrund Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag...
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Für Arbeitgeber gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen (nicht einem Monat!) zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats, § 622 I BGB. Etwas anders kann aufgrund Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag...