Für Arbeitgeber gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen (nicht einem Monat!) zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats, § 622 I BGB. Etwas anders kann aufgrund Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag…
WeiterlesenKategorien
Neueste Beiträge
- Unterhalt? Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2025 zum Download
- Was ist der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein?
- Basiszinssatz 2025 – Tabelle mit Zinssätzen seit 2002 – Änderung der Verzugszinsen zum 01.01.2025
- Basiszinssatz 2024 – Tabelle mit Zinssätzen seit 2002 – Änderung der Verzugszinsen zum 01.07.2024
- Testamentsvollstreckung – kurzer Überblick