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Familienrecht

Kindergeld ab 01.01.2016 – auch ohne Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) der Kinder

By 15. November 2015April 6th, 2021No Comments

In der Presse und im Netz kursierten die letzten Tage Meldungen, dass es ohne Steuer-ID der Kinder ab 01.01.2016 kein Kindergeld mehr gäbe.
Da bei uns besorgte Mandanten angefragt haben, woher sie die Nummer erhalten, bzw. was sie nun tun müssten, zunächst folgende Klarstellung:

ES GIBT AUCH OHNE STEUER-ID DER KINDER NACH DEM 01.01.2016 KINDERGELD!

Richtig ist, das zukünftig die Steuer-ID gefordert wird.

In den meisten Fällen dürfte die ID den Familienkassen aber aufgrund behördlicher Datenabgleiche vorliegen.
Nur bei den Betroffenen, bei denen die Daten fehlen, wird es zu Nachfragen seitens der Familienkasse kommen.
Wenn dies der Fall ist, erhalten die Betroffenen seitens der Behörde ein Schreiben mit der Aufforderung, die Steuer-ID der Behörde mitzuteilen. Dem sollten die Betroffenen dann auch nachkommen!

Gleiches gilt naturgemäß für Neuanträge. Hier wird auf dem Antrag die ID abgefragt und ist von den Antragsstellern auch anzugeben, bzw. nachzureichen.

Kurzer Hinweis: Die Steuer-ID ist nicht das Gleiche, wie die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer!

Bei der Steuer-ID handelt es sich um eine 11-stellige Nummer, die mit der jeweiligen Person verbunden ist. Es soll eine verwechslungssichere Identifikation der Person sichergestellt werden (z.B. wenn sich etwa auf Grund von Heirat, Adoption etc. der Name ändert, die Nummer bleibt). Dies erklärt auch, warum bereits Kinder eine solche Nummer erhalten.

Die Steuern-ID wird allen Personen per Schreiben der Finanzverwaltung mitgeteilt. Falls Sie sie nicht mehr wissen, schauen Sie nochmals auf Ihren Steuerunterlagen, der Lohnsteuerbescheinigung etc., dort sollte die Nummer vermerkt sein.

Haben Sie die ID nicht mehr in Ihren Unterlagen, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern nachfordern.

Einen Link finden Sie hier: Steuer-ID Bundeszentralamt für Steuern

Bei Fragen zum Unterhalt und rund ums Familienrecht wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht Silvia Reinhard

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