Zum 01.01.2015 ändern sich die Selbstbehaltsätze bei der Unterhaltsberechnung. Die Vertreter der Oberlandesgerichte und die Leitlinienkommission des Deutschen Familiengerichtstages haben eine Erhöhung der Selbstbehaltssätze beschlossen. Entsprechend dieser Änderung wurden die Leitlinien der sogenannten Düsseldorfer Tabelle für 2015 angepasst.
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Die ursprünglich von den Richtern des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entwickelte Tabelle dient als Grundlage für die Berechnung von Unterhalt im Familienrecht. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.
Natürlich kann auch zukünftig die Tabelle nur Anhaltspunkt für die Berechnung im Einzelfall sein. Oder wie es das OLG Dresden, dessen Unterhaltsleitlinien für Leipzig und Sachsen maßgeblich sind, formuliert: „Die von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Dresden erarbeiteten Unterhaltsleitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsanwendung möglichst zu vereinheitlichen, stellen aber keine verbindlichen Regelungen dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, von der je nach Lage des Einzelfalls abgewichen werden kann und muss. In ihrem Aufbau folgen sie der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur.“
Bei Fragen rund ums Familienrecht und zur entwaigen Neuberechnung Ihrer Unterhaltsverpflichtung oder Ihres Unterhaltsanspruchs wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht Silvia Reinhard
Update: Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.08.2015, zum neuen Artikel geht es hier