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Allgemein

Corona: Bund übernimmt jetzt auch Beraterkosten für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen

By 16. Dezember 2020No Comments

Der Bund hat auf den erheblichen Beratungsbedarf in der Wirtschaft im Zusammenhang mit der Corona Krise reagiert und übernimmt 100% der Beraterkosten maximal 4.000 € als Zuschuss (Vollfinanzierung) für Unternehmen. Ausgenommen ist die Umsatzsteuer. Die Aufteilung auf mehrere Beratungen ist möglich.
(Stand 13.04.2020)

Wer kann den Zuschuss für Beratungsleistungen erhalten?
Der Zuschuss steht kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu, d.h. Unternehmen unabhängig von der Rechtsform mit weniger als 250 Beschäftigten und höchsten 50 Mio. Umsatz zu.
Grundsätzlich sind also sowohl kleine Einzelhändler, Handwerker, Freiberufler als auch Fabrikanten und Firmen bis zu den genannten Werten förderberechtigt.
(Weiter ist die De-minimis-Regelung einzuhalten.)
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden.

Hier gibt es Erläuterungen zum Begriff der KMU

Hier gibt es Erläuterungen zum Begriff Unternehmen

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beratung im Zusammenhang mit der der Herstellung von Liquidität, Umstellung des Betriebes, rechtlicher Fragen u.a..
Es soll schnelle, unbürokratische Unterstützung in den sich stellenden betriebswirtschaftlichen Fragen durch professionelle Berater zur Verfügung gestellt werden.

Hierzu gehört beispielsweise die Beratung im Zusammenhang mit Kurzarbeit und etwaiger Entlassungen;
Umstrukturierung im Betrieb;
Fragen zur Gewinnung von Liquidität durch Stundung bzw. Reduzierung von Vorauszahlungen auf Steuern;
Beratung wegen der Beantragung von Soforthilfen und Darlehen;
Klärung von Liquiditätshilfen;
Zahlungsaufschub und Kündigungsschutz bei Mieten;
Sonderregelungen zur Insolvenzantragspflicht u.v.m.
Die Beratung darf nicht überwiegend Rechts- oder Steuerberatung wie z.B. das Ausarbeiten von Verträgen oder die Aufstellung von Jahresabschlüssen umfassen.

Welche Kosten werden über den Zuschuss bezahlt?

Der Zuschuss umfasst das Honorar des Beraters einschließlich Reisekosten und Auslagen.
Nicht vom Zuschuss umfasst ist die Umsatzsteuer. (Dies gilt auch für nicht vorsteueranzugsberechtigte Unternehmen.)

Muss vor der Inanspruchnahme der Beratungsleistung eine Antrag auf Bewilligung des Zuschusses gestellt oder die Beratung angemeldet werden?

Nein; die Beratung kann direkt in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie Beratungsbedarf haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Für direkten Kontakt rufen Sie uns einfach an 0341-442177-0 oder senden Sie uns eine Mail an info@R-Anwaelte.de.

Wir beraten und unterstützen Sie z.B. bei Fragen zu

Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld
Kündigung
Kündigungsschutz
Mieten
Soforthilfe – Darlehen
Soforthilfe – Zuschüsse
Steuerstundung
Insolvenzantragspflicht

u.a.

Natürlich klären wir auf Wunsch auch, ob die Beratungskosten von dem Sofortprogramm des Bundes gedeckt werden.