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Verkehrsrecht

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Oldtimer? (H-Kennzeichen, Historische Fahrzeuge, Oldtimer-Motorräder, rote 07er Kennzeichen)

By 25. Mai 2017April 8th, 2021No Comments

Die Kfz-Steuer für Fahrzeuge, die als Oldtimer zugelassen sind, ist pauschaliert geregelt. Es kommt nicht auf den Hubraum oder den Schadstoffausstoß an.

Krafträder zahlen 46,02 €
andere Oldtimer 191,73 €
(Stand Mai 2017)

Geregelt ist das hier:

Kraftfahrzeugsteuergesetz

§ 1 Steuergegenstand

(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt
1. …………
2…………..
3…………..
4. die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen sowie die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden. Dies gilt nicht für die Zuteilung von roten Kennzeichen für Prüfungsfahrten.
(2)………………..

§ 9 Steuersatz
(1) ………………..
(2) ………………..
(3) ………………..
(4) Für Kennzeichen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 beträgt die Jahressteuer,
1. wenn sie nur für Krafträder gelten 46,02 EUR,
2. im Übrigen 191,73 EUR.
(5) ………………..

Bei Fragen rund ums Verkehrsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei bei allen Fragen um das Verkehrsrecht ist Lutz Reinhard, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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