Die Kfz-Steuer für Fahrzeuge, die als Oldtimer zugelassen sind, ist pauschaliert geregelt. Es kommt nicht auf den Hubraum oder den Schadstoffausstoß an.
Krafträder zahlen 46,02 €
andere Oldtimer 191,73 €
(Stand Mai 2017)
Geregelt ist das hier:
Kraftfahrzeugsteuergesetz
§ 1 Steuergegenstand
(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt
1. …………
2…………..
3…………..
4. die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen sowie die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden. Dies gilt nicht für die Zuteilung von roten Kennzeichen für Prüfungsfahrten.
(2)………………..
§ 9 Steuersatz
(1) ………………..
(2) ………………..
(3) ………………..
(4) Für Kennzeichen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 beträgt die Jahressteuer,
1. wenn sie nur für Krafträder gelten 46,02 EUR,
2. im Übrigen 191,73 EUR.
(5) ………………..
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