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Verkehrsrecht

Was ist der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein?

By 5. Januar 2025No Comments

Unter dem Begriff Fahrerlaubnis versteht man die behördliche Erlaubnis auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug zu führen (§ 2 Abs. I S.1 StVO).

Der Führerschein hingegen stellt die amtliche Bescheinigung über Bestand und Inhalt der Fahrerlaubnis dar (§ 2 Abs. I S.3 StVO).

Man kann also sagen, während die Fahrerlaubnis die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist, stellt der Führerschein (nur) das Nachweisdokument über die Berechtigung dar.

Ergänzung:

Grundsätzlich benötigt man für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) auf öffentlichen Straßen eine Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. I S.1 FeV).

Hiervon ausgenommen sind einzelne Fahrzeugarten, z.B. Mofas, Elektrokleinstfahrzeuge, motorisierte Krankenfahrstühle und bestimmte Zugmaschinen (siehe § 4 Abs. I S.2 FeV).

Das Vorhandensein der Fahrerlaubnis ist durch den beim Führen eines Kfz mitzuführenden und auf berechtigtes Verlangen auszuhändigen Führerschein nachzuweisen (siehe § 4 Abs. II FeV).

Hinweis:

Wer seinen Führerschein nicht mitführt oder keinen aktuellen Führerschein (Stichwort: Umtauschpflicht) hat, fährt nicht „ohne Fahrerlaubnis“ riskiert aber ein Verwarnungsgeld.

Gesetzestext § 2 Abs. I StVO:

§ 2 StVO Fahrerlaubnis und Führerschein

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung auf Grund des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Absatz 3 Nummer 2 kann die Gültigkeitsdauer der Führerscheine festgelegt werden.