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UnfallregulierungVerkehrsrecht

Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung) – Begriff – Verkehrsunfallrecht

By 19. Juli 2014April 8th, 2021No Comments

Wer aufgrund eines (unverschuldeten) Verkehrsunfalls auf sein Fahrzeug verzichten muss, hat Anspruch auf Schadensersatz.
Der Anspruch besteht grundsätzlich auf Gestellung eines Ersatzfahrzeuges, in der Regel also einen Mietwagen. Da bereits der Ausfall der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges einen Schaden darstellt, hat derjenige der keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung; kurz Nutzungsausfall.
Etwas vereinfacht hat derjenige, der auf einen Mietwagen verzichtet also Anspruch auf Auszahlung der ersparten Mietwagenkosten gegen den Schädiger.

Nutzungsausfall gibt es unter Umständen auch für Motorräder, Oldtimer und Sonderfahrzeuge. In der Regel ist Voraussetzung, dass dem Nutzer kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht.

Für die Berechnung des Nutzungsausfalls kann auf Tabellen zurückgegriffen werden, in denen die Fahrzeuge nach Kategorien eingestuft sind. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach dem ausgefallenen Fahrzeug und dem Fahrzeugalter.
Fahrzeugen die älter als 5 aber jünger als 10 Jahre sind, werden in der Regel eine Gruppe tiefer, Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, zwei Stufen tiefer eingestuft.

Die Nutzungsausfalltabellen unterscheiden nach Fahrzeugkategorien, wobei aufgrund Ausstattung und Motorleistung sowie -art (Diesel/Benziener etc.) unterschiedliche Einstufungen möglich sind.

Gruppe A (z.B. Citröen C1, Fiat Panda) 23,00 €
Gruppe B (z.B. Citröen C2, VW Polo, Opel Corsa) 29,00 €
Gruppe C (z.B. Citröen C3,35,00 €
Gruppe D (z.B. Citröen C4,38,00 €
Gruppe E (z.B. Audi A3, BMW 1er, Mercedes B-Klasse) 43,00 €
Gruppe F (z.B. Audi A4, BMW 3er, Mercedes C-Klasse) 50,00 €
Gruppe G (z.B. Ford Galaxy, VW Sharan) 59,00 €
Gruppe H (z.B. BMW 5er, Mercedes E-Klasse) 65,00 €
Gruppe J (z.B. BMW X5, Mercedes ML-Klasse, Porsche Cayenne) 79,00 €
Gruppe K (z.B. Mercedes S-Klasse, Audi A 8, BMW 7er) 119,00 €
Gruppe L (z.B. Mercedes S-Coupe Maserati Quattroporte, Porsche 911) 175,00 €

Bei Motorrädern variiert der Nutzungsausfall von 10,00€ für Mofas/Mopeds bis ca. 65 € bei großen Motorrädern mit mehr als 72 kw; zum Teil wird auch auf den Hubraum (mehr als 1200 ccm) abgestellt.

Nutzungsausfall kann unter Umständen auch bei Oldtimern oder Wohnmobilen anfallen, wenn diese als Alltagsfahrzeug genutzt werden.

Wenn Sie anwaltliche Hilfe wegen eines Verkehrsverstoß benötigen, rufen Sie uns an (Tel. 0341-442177-0) oder senden Sie uns eine mail an info@R-Anwaelte.de.

Bei Fragen zum Verkehrsrecht ist unser Fachanwalt Lutz Reinhard Ihr Ansprechpartner

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