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Verkehrsrecht

Ist Mobiltelefonieren (Handy-Telefonieren) beim Fahrradfahren verboten? Was kostet Mobiltelefonieren auf dem Fahrrad?

By 8. November 2015März 31st, 2021No Comments

Ist es verboten, beim Radfahren zu telefonieren?

Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass es verboten ist und mit einer Geldbuße geahndet wird, ohne Freisprecheinrichtung beim Autofahren zu telefonieren. Viele wissen auch, dass eine Ahndung möglich ist, wenn man gar nicht telefoniert oder das Auto steht. Hier werden allenfalls Einzelfälle und Details diskutiert.

Aber wie sieht das beim Radfahren aus?

Auch für Radfahrer gilt: Ein Mobiltelefon darf nicht benutzt werden, wenn es hierfür aufgenommen oder gehalten werden muss.
Das bedeutet, das Halten des Telefons beim Radfahren -egal ob man telefoniert, oder nur Musik hört etc.- ist verboten (so lange das Fahrrad nicht steht).

Geahndet werden kann das mit einer Geldbuße von 25 €. Anders als beim Führen eines Kraftfahrzeuges droht allerdings kein Punkteeintrag in Flensburg.

Also liebe Radfahrer: Bitte das Mobiltelefon ordentlich verstauen und anhalten, wenn es bedient werden muss.

§23 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
…..
Abs. 1a
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
….

Bußgeldkatalog (BKat)
lfd. Nr.
246 Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt
246.1 beim Führen eines Fahrzeugs 60 € ( und 1 Pkt. im FAER)
246.2 beim Radfahren 25 € ( kein Punkt im FAER)

Wenn Sie anwaltliche Hilfe wegen eines Verkehrsverstoß benötigen, rufen Sie uns an (Tel. 0341-442177-0) oder senden Sie uns eine mail an info@R-Anwaelte.de.

Bei Fragen zum Verkehrsrecht ist unser Fachanwalt Lutz Reinhard Ihr Ansprechpartner

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