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Verkehrsrecht

Ich war zu schnell, was kostet das? Kurzer Überblick über die Regelbuße samt Punkte und ggfs. Fahrverbot; Stand bis 28.04.2020!

By 4. März 2015April 8th, 2021No Comments

Sie waren zu schnell mit Ihrem PKW oder Motorrad unterwegs und wurden „geknipst“?
Was das in der Regel kostet, zeigen wir Ihnen nachfolgend.
Bitte beachten Sie, dass für LKW und Fahrzeuge mit Hänger andere Regelbußen etc. gelten. Auch kann im Einzelfall von der Regelbuße nach oben (etwa bei einschlägigen Vorahndungen) und -theoretisch- nach unten abgewichen werden.
Bei den Geschwindigkeitsangaben ist von der vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung auszugehen. Die anfallenden Verfahrens- bzw. Zustellkosten der Behörde sind bei der Geldbuße nicht aufgeführt.

Geschwindigkeitsüberschreitung PKW/Motorrad Regelbuße – bis 28.04.2020
Überblick über die nach dem Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen und Punkte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit PKW oder Motorrad, Stand 01.Mai 2014 – !NEUREGELUNG ab 28.04.2020!

Katalog-Nr.KurzbezeichnungPunkteFahrverbotRegelsatz in €
Geschwindigkeitüberschreitung innerort PKW / Motorrad
11.3.4.um 21-25 km/h1nein80
11.3.5.um 26-30 km/h1nein100
11.3.6.um 31-40 km/h2ja160
11.3.7.um 41-50 km/h2ja200
11.3.8.um 51-60 km/h2ja280
11.3.9.um 61-70 km/h2ja480
11.3.10.über 70 km/h2ja680
Geschwindigkeitüberschreitung außerorts PKW / Motorrad
11.3.4.um 21-25 km/h1nein70
11.3.5.um 26-30 km/h1nein80
11.3.6.um 31-40 km/h1nein120
11.3.7.um 41-50 km/h2ja160
11.3.8.um 51-60 km/h2ja240
11.3.9.um 61-70 km/h2ja440
11.3.10.über 70 km/h2ja600

Quelle: KBA Punktekatalog – Stand: 01.05.2014

Anmerkung:
Ein Fahrverbot kommt in der Regel (auch) in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 II BKatV).

Gerne übernehmen wir für Sie die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Verkehrsordnungswidrigkeit.
Wenn Sie über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel die Kosten.
Wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart haben, besteht die Möglichkeit, zunächst lediglich in die Bußgeldakte Einsicht zu nehmen, die Erfolgsaussichten der Verteidigung zu prüfen und Sie hierzu zu beraten.
Diese Leistung berechnen wir in der Regel mit 85€ incl. 19% USt.. (Eine entsprechende Honorarvereinbarung mit Einzelheiten ist je nach Lage des Falles zu treffen.)

Wenn Sie uns mit der Beratung oder Verteidigung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit beauftragen möchten oder bei Fragen rund ums Verkehrsrecht, wenden Sie sich an unseren
Fachanwalt für Verkehrsrecht Lutz Reinhard Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Bitte beachten Sie, dass zum 28.04.2020 die StVO novelliert wird und dann neue Regelungen und Sanktionen gelten.