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Verkehrsrecht

Ich war zu schnell, was kostet das? Kurzer Überblick über die Regelbuße samt Punkte und ggfs. Fahrverbot; Stand ab 09.11.2021!

By 10. November 2021Juli 21st, 2023No Comments

Sie waren zu schnell mit Ihrem PKW oder Motorrad unterwegs und wurden „geknipst“?
Was das in der Regel kostet, zeigen wir Ihnen nachfolgend.
Bitte beachten Sie, dass für LKW und Fahrzeuge mit Hänger andere Regelbußen etc. gelten. Auch kann im Einzelfall von der Regelbuße nach oben (etwa bei einschlägigen Vorahndungen) und -theoretisch- nach unten abgewichen werden.
Bei den Geschwindigkeitsangaben ist von der vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung auszugehen. Die anfallenden Verfahrens- bzw. Zustellkosten der Behörde sind bei der Geldbuße nicht aufgeführt.

Geschwindigkeitsüberschreitung PKW/Motorrad Regelbuße – ab 09.11.2021
Überblick über die nach dem Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen und Punkte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit PKW oder Motorrad, Stand 09.November 2021 – !NEUREGELUNG ab 09.11.2021!

Katalog-Nr.KurzbezeichnungPunkteFahrverbotRegelsatz in €
Geschwindigkeitüberschreitung innerorts PKW / Motorrad
11.3.4.um 21-25 km/h1nein115
11.3.5.um 26-30 km/h1nein180
11.3.6.um 31-40 km/h2ja (1M)260
11.3.7.um 41-50 km/h2ja (1M)400
11.3.8.um 51-60 km/h2ja (2M)560
11.3.9.um 61-70 km/h2ja (3M)700
11.3.10.über 70 km/h2ja (3M)800
Geschwindigkeitüberschreitung außerorts PKW / Motorrad
11.3.4.um 21-25 km/h1nein100
11.3.5.um 26-30 km/h1nein150
11.3.6.um 31-40 km/h1nein200
11.3.7.um 41-50 km/h2ja (1M)320
11.3.8.um 51-60 km/h2ja (1M)480
11.3.9.um 61-70 km/h2ja (2M)600
11.3.10.über 70 km/h2ja (3M)700

Quelle: KBA Punktekatalog – Stand: 09.11.2021

Anmerkung:
Ein Fahrverbot kommt in der Regel (auch) in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 II BKatV).

Gerne übernehmen wir für Sie die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Verkehrsordnungswidrigkeit.
Wenn Sie über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel die Kosten.
Wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart haben, besteht die Möglichkeit, zunächst lediglich in die Bußgeldakte Einsicht zu nehmen, die Erfolgsaussichten der Verteidigung zu prüfen und Sie hierzu zu beraten.
Diese Leistung berechnen wir in der Regel mit 85€ incl. 19% USt.. (Eine entsprechende Honorarvereinbarung mit Einzelheiten ist je nach Lage des Falles zu treffen.)

Wenn Sie uns mit der Beratung oder Verteidigung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit beauftragen möchten oder bei Fragen rund ums Verkehrsrecht, wenden Sie sich an unseren
Fachanwalt für Verkehrsrecht Lutz Reinhard Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Bitte beachten Sie, dass bis zum 08.11.2021 andere Regelungen und Sanktionen galten.