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Familienrecht

Unterhalt? Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2019 zum download

By 1. Januar 2019April 8th, 2021No Comments

as Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorfer hat die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, die ab dem 01.01.2019 gilt. Die Düsseldorfer Tabelle ist der Orientierungsmassstab für die Berechnung des Unterhalts.
Zum 01.01.2019 ergaben sich Änderungen zum Mindestbedarf gemäß der Mindestunterhaltsverordnung. Die sich hierdurch ergebenden Änderungen hat das OLG Düsseldorf in der Tabelle umgesetzt.

Aus der Pressemitteilung des Gerichts:
„Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst. So beträgt ab dem 1. Januar 2019 der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 354 Euro statt bisher 348 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 406 Euro statt bisher 399 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476 Euro statt bisher 467 Euro.

Wie in der Vergangenheit werden die Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils 5 % und die der 6. bis 10. Einkommensgruppe um je 8 % des Mindestunterhalts erhöht. Die Bedarfssätze volljähriger Kinder bleiben hingegen unverändert.

Auf den Bedarf eines Kindes ist das Kindergeld anzurechnen. Ab dem 1. Juli 2019 soll das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind von derzeit 194 Euro auf 204 Euro, für ein drittes Kind von derzeit 200 Euro auf 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind von derzeit 225 Euro auf 235 Euro angehoben werden. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen. Die sich nach Verrechnung des Kindergeldes ermittelten Beträge ergeben sich aus dem im Anhang der Tabelle beigefügten sogenannten Zahlbetragstabellen.

Im Übrigen ist die Tabelle gegenüber 2018 unverändert. So verbleibt es bei den in 2018 angehobenen Einkommensgruppen und den dem Unterhaltsschuldner zu belassenden Selbstbehalten.“

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2019 stellen wir Ihnen hier als Download bereit

Düsseldorfer Tabelle 2019

Bei Fragen zum Unterhalt und rund ums Familienrecht wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht Silvia Reinhard

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