Der Gesetzgeber will über Teilzeitarbeit und Befristungen mehr Menschen in Arbeit bringen, andererseits aber den Missbrauch dieser Instrumente, insbesondere die Umgehung unbefristeter Beschäftigung und des Kündigungsschutzes vermeiden.
Er hat daher spezielle Regelungen zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen im „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG)“ getroffen.
(Weitere Regelungen können sich aus anderen Gesetzen und Tarifverträgen ergeben.)
Bei Fragen rund ums Arbeitsrecht wenden Sie sich an
Ulrike Münzner, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
Den Gesetzestext (Stand 01.02.2015) in der Fassung vom 20.12.2011 können Sie hier als pdf. herunterladen.