Der gesetzliche Mindestlohn steigt in Deutschland zum 01.01.2019 auf 9,19 € und zum 01.01.2020 auf 9,35 €.
Details zu der Neuregelung sind in der Zweiten Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV2) geregelt. Diese finden Sie über den nachfolgenden Link zum Bundesanzeiger
Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung
Hintergrund:
Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland wird dieser regelmäßig geprüft und angepasst. Maßgeblich an der Entscheidung beteiligt ist die Mindestlohn-Kommission. Diese gibt entsprechende Empfehlungen ab, die letztlich durch eine entsprechende Verordnung umgesetzt werden.

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Ulrike Münzner, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht