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Abfindung

Grundsätzlich sieht das Arbeitsrecht keinen Anspruch auf eine Abfindung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor. Oft werden Abfindungen aber vereinbart, um Unsicherheiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden. Gerade im Kündigungsschutzprozess kommt es oft zur Vereinbarung von Abfindungen.

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