Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorfer hat die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, die ab dem 01.01.2016 gilt. Die Düsseldorfer Tabelle ist der Orientierungsmassstab für die Berechnung des Unterhalts.
Mit der Änderung wurde die ab 01.01.2016 geltende Mindestunterhaltsverordnung berücksichtigt.
Die aktuelle Tabelle stellen wir Ihnen nachfolgend als Download bereit.

Bei Fragen zum Unterhalt und rund ums Familienrecht wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht Silvia Reinhard