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Allgemein

Corona – Darf ich in Sachsen noch mit Freunden draussen Sport treiben?

By 16. Dezember 2020No Comments

Stand 01.04.2020 ist es in Sachsen erlaubt,
im Freien Sport zu treiben.
Dies aber nur
alleine,
mit dem Lebenspartner,
mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder
im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person.

Wir wurden gefragt:
Ich möchte mit einem Freund Rennrad fahren (trainieren), darf ich das bei der geltenden Ausgangsbeschränkung?
Am Wochenende möchte ich mit einer Freundin joggen gehen, ist das noch erlaubt?
(Stand 01.04.2020)

Die einfache Antwort: Eigentlich nicht.
Sport mit mehreren Freunden ist nicht erlaubt. Sport mit einer Freundin/einem Freund kann ausnahmsweise erlaubt sein.

Wann ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist in der Verordnung nicht geregelt. Man wird die Regelung eher eng auslegen müssen.

Der maßgebliche Auszug aus der Sächsischen Corona Schutz Verordnung lautet:
§ 2
Vorläufige Ausgangsbeschränkung
(1) Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.
(2) Triftige Gründe sind:
1.
14. Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens oder Grundstücks, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person,
15.……

MUSTER einer ARBEITGEBERBESCHEINIGUNG Ausgangbeschränkung – Corona

Die Bescheinigung sollte auf dem Briefbogen des Arbeitgebers erstellt werden.
Arbeitgeber sollten für sich entscheiden, ob ggfs. eine Befristung der Bescheinigung (für den Fall der Betriebsschließung) und ggfs. wiederholte Erteilung der Bescheinigung vorgesehen wird.