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Allgemein

Basiszinssatz 2018 – Tabelle mit Zinssätzen seit 2002 – keine Änderung der Verzugszinsen zum 01.01.2018 (gegenüber 01.07.2016 – 31.12.2017)

By 29. Dezember 2017März 31st, 2021No Comments

Die Deutsche Bundesbank hat den neuen ab 01.01.2018 gültigen Basiszinssatz mit -0,88% bekanntgegeben und somit den bisherigen Zinssatz beibehalten.
Zum Stand seit dem 01.07.2016 ergibt sich damit keine Änderung.

Hintergrund:

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird jeweils zum 01. Januar und 01. Juli eines Jahres anhand des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank geprüft und von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Basiszinssatz dient der Berechnung des gesetzlichen Verzugszinses nach § 288 BGB. Durch die regelmäßige Prüfung bzw. Anpassung des Basiszinses soll eine automatische Anpassung der Verzugszinsen sichergestellt werden.

Der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 288 BGB beträgt bei Geschäften mit Verbrauchern 5-Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei anderen Geschäften seit Ende Juli 2014 9-Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bzw. für Altfälle 8-Prozentpunkte über Basiszinssatz.

Aktuell ist der Basiszinssatz negativ und die Verzugszinsen entsprechend niedriger.

Eine Übersicht über die Basiszinssätze und die Verzugszinssätze finden Sie hier als .pdf


Basiszinsatz und Verzugszinssätze seit 2002 (Stand: 01.01.2018)