Verkehrsrecht

Wann verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten („Blitzer“)?

By 21. Oktober 2026No Comments

Die Frist bis zu der die Behörde eine Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgen kann, die sogenannte Verfolgungsverjährung beträgt (seit 01.07.2026) sechs Monate.
Die Frist wird allerdings (u.a.) durch Vernehmung oder schriftliche Anhörung des Betroffenen unterbrochen. Auch der Erlaß eines Bußgeld bescheides unterbricht die Verjährung.

Für Altfälle (bis zum 30.06.2026) gilt:
Die früher gültige drei monatige Verjährung gilt nur für die Fälle, die zum 01.07.2026 bereits verjährt waren.