Zu den Risikogruppen gehören hier insbesondere Freiberufler, freie Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer oder Teilzeitbeschäftigte. Bei einer Prüfung der Scheinselbstständigkeit werden sowohl die geschlossenen Verträge als auch die tatsächlichen Verhältnisse und Bedingungen im Berufsalltag geprüft. Da die Kriterien für die Beurteilung der Scheinselbständigkeit von den Sozialgerichten fortlaufend weiterentwickelt werden, ist dringend anwaltliche Beratung notwendig.
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