Als KMU werden (vor allem im Bereich der Wirtschaftsförderung) kleinste, kleine und mittlere Unternehmen bezeichnet.
Die Abgrenzung erfolgt nach oben gegenüber den Großunternehmen und Konzernen. Im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen, Wirtschaftshilfen etc. wird außerdem regelmäßig geprüft, ob das Unternehmen eigenständig ist, bzw. inwieweit eine Zugehörigkeit zu einem anderen bzw. einem Großunternehmen besteht.
Naturgemäß muss es sich beim KMU zunächst um ein Unternehmen handeln.
Gemäß der Definition ist ein Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“. Dieser Wortlaut entspricht der Terminologie, die der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung verwendet.
Auf eine bestimmte Rechtsform kommt es somit nicht an. Wesentlich ist die wirtschaftliche Tätigkeit.
Da auch Einzelunternehmer als KMU gelten können, geht die Spanne von Selbständigen, Familienunternehmen, Personengesellschaften und Vereinigungen bis zu sonstigen Einheiten, die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Als wirtschaftliche Tätigkeit wird üblicherweise der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auf einem bestimmten/direkten Markt angesehen
Der KMU-Definition liegen die drei folgenden Kriterien zugrunde:
Mitarbeiterzahl;
Jahresumsatz;
Jahresbilanzsumme
Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst Unternehmen, die
weniger als 250 Personen beschäftigen
und
einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen
ODER
deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
Durch den Vergleich seiner Daten mit den Schwellenwerten für die drei Kriterien kann ein Unternehmen feststellen, ob es ein Kleinst-, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen ist.
Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR.
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.
Weiter wird die Eigenständigkeit von Unternehmen beurteilt.
Ein Unternehmen ist unter folgenden Bedingungen eigenständig:
Das Unternehmen ist völlig eigenständig, d. h., es hält keinerlei Beteiligungen an anderen Unternehmen, und
kein anderes Unternehmen ist an ihm beteiligt.
Oder
Das Unternehmen hält weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte (es gilt der jeweils höhere Wert) an einem oder mehreren anderen Unternehmen, und/oder
Außenstehende halten höchstens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte (es gilt der jeweils höhere Wert) an dem Unternehmen.
Oder
Das Unternehmen ist mit keinem anderen Unternehmen über eine natürliche Person im Sinne einer Stimmrechtsmehrheit verbunden.
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