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Ablehnung Kostenübernahme für Heilbehandlung

In der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte haben Anspruch auf Kostenübernahme der Krankenbehandlung. Dieser umfasst u.a. die ärztliche Behandlung inklusive der Psychotherapie, zahnärztliche Behandlung, häusliche Krankenpflege und Krankenhausbehandlung. Trotz dieses an sich klaren gesetzlichen Auftrages gibt es immer wieder Probleme im Umgang mit Krankenkassen.

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