Skip to main content

Ablehnung eines Arbeitsunfalls

Im sozialrechtlichen Sinne ist ein Unfall ein von außen auf den menschlichen Körper einwirkendes, unfreiwilliges Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder Tod führt. Es handelt sich um einen Arbeitsunfall, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen im Rahmen ihrer versicherungspflichtigen Tätigkeit einen Unfall erleiden. Ein Unfall während der Freizeit oder beim Sport ist demnach kein Arbeitsunfall.

« Back to Glossary Index