Die Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt medizinisch voraus, dass der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Das Leistungsvermögen muss auf unter 3 Stunden täglich beschränkt sein.
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