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Ablehnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt medizinisch voraus, dass der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Das Leistungsvermögen muss auf unter 3 Stunden täglich beschränkt sein.

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