Skip to main content

Ablehnung einer Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

Wenn (Unfall)versicherte nach einer berufs­genossen­schaftlichen Heil­behandlung und/oder nach Reha­bilitation­smaßnahmen nicht wieder unein­geschränkt am Erwerbs­leben teilnehmen können, zahlt die Berufs­genossen­schaft eine Berufs­krankheits- oder Verletzten­rente/Unfall­rente. Voraus­setzung dafür ist eine andauernde Minderung der Erwerbs­fähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent durch einen Arbeitsunfall, einen Wege­unfall oder eine Berufs­krankheit.

« Back to Glossary Index