Skip to main content

Familienrecht

Das Familienrecht ist kein eigenes und doch ein sehr spezielles Rechtsgebiet. Nicht zuletzt die stets sehr persönliche Betroffenheit der Mandanten und die oft existentiellen Probleme in familienrechtlichen Angelegenheiten macht eine Spezialisierung des Rechtsanwalts im Bereich des Familienrechts erforderlich.

Das Familienrecht ist ein „weites Feld“ und umfasst das Eherecht, das Kindschaftsrecht, die elterliche Sorge, das Unterhaltsrecht, die Nichteheliche Lebensgemeinschaft, das Güterrecht, das Umgangsrecht um nur einige zu nennen.
Hierneben sind für den im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt natürlich auch die Besonderheiten in den jeweiligen Verfahren und die sich ständig ändernden Vorschriften bezüglich der ggf. beteiligten Behörden zu berücksichtigen.

Klassiker im Familienrecht sind etwa

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Gestaltung von Verträgen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • Scheidung
  • Beratung nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Eheliches Güterrecht / Vermögensrecht

Schwierige rechtliche Fragen bedürfen fachkundiger Antworten. Wir beraten Sie kompetent und vertreten Ihre Interessen engagiert.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei für Themen rund ums Familienrecht ist Rechtsanwältin Silvia Reinhard.

Jetzt anfragen

Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit stehen oft Auseinandersetzungen um die Unterhaltsverpflichtungen. Stets bedarf es genauer Prüfung um festzustellen in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird und, ob vorhandene Titel gegebenenfalls anzupassen wären. Natürlich sind auch die von den Gerichten angewendeten Unterhaltleitlinien stets im Auge zu behalten. (Die aktuellen Leitlinien des OLG Dresden finden Sie in unserer Formulardatenbank.) Ebenfalls ist speziell im Bereich des Unterhalts die Durchführung geeigneter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für den Unterhaltsgläubiger bzw. deren Abwehr für den Unterhaltsschuldner ein wichtiger Tätigkeitsbereich der Anwaltskanzlei.

Weiter wird die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Familienrechts von Ehescheidungen, einschließlich des sich hieraus ergebenden Regelungsbedarfs geprägt. Während bei der einvernehmlichen Scheidung die eigentliche Beendigung der Ehe oft so problemlos von statten geht, dass die Möglichkeit besteht, die Scheidung fast online durchzuführen (ganz ohne Gericht geht es dann doch nicht), sind beim Streit der Eheleute oder im Zusammenhang mit der Trennung oft eine Vielzahl von Problemen zu lösen.
Der Problemkreis kann vom Umgang und Sorgerecht für die Kinder über die Zuweisung der Ehewohnung bzw. Veräußerung oder Übertragung der Familienimmobilie, Hauratsteilung bis zur Auseinandersetzung über den Versorgungsausgleich und natürlich den Unterhalt (Kindesunterhalt, Getrennt lebend Unterhalt, nachehelicher Unterhalt) reichen.

Prozessual umfaßt das Tätigkeitsfeld der Familienrechtler die gesamte Bandbreite vom normalen Zivilprozess über einstweilige Verfügungen und einstweilige Anordnungen zum Verfahren nach dem FGG (freiwillige Gerichtsbarkeit) und gelegentlich auch Strafverfahren.

Weitere Informationen rund um das Thema Scheidung finden Sie auch auf dem vom Berufsverband der Rechtsjournalisten betriebenen Portal www.Scheidung.org (Für die Inhalte externer Anbieter wird keine Haftung übernommen.)

Artikel zum Thema Familienrecht

3. Januar 2014 in Familienrecht

Trennungsjahr Begriff Scheidung Familienrecht

Der Begriff Trennungsjahr stammt aus dem Familienrecht, genauer aus dem Scheidungsrecht. Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, § 1565 I BGB. Von einem Scheitern der Ehe und…
Weiterlesen
27. November 2014 in Familienrecht

Erhöhung der Selbstbehalte beim Unterhalt

Ab 01.01.2015 sollen sich die Selbstbehalte beim Unterhalt erhöhen! Verbesserung für Unterhaltspflichtige! Die Vertreter der Oberlandesgerichte und die Leitlinienkommission des Deutschen Familiengerichtstages und haben eine Erhöhung der Selbstbehaltssätze zum 01.01.2015…
Weiterlesen
3. Dezember 2014 in Familienrecht

Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Entziehung der elterlichen Sorge von den Gerichten eine besonders sorgfältige Prüfung erfordert und nicht pauschal die Feststellungen eines Gutachters übernommen werden dürfen. Gerichte haben…
Weiterlesen
Mehr zum Thema