Als konkrete Abrechnung wird in Abgrenzung zur fiktiven Abrechnung bei der Unfallregulierung die Abrechnung des Fahrzeugschadens nach Vorlage konkreter Kostennachweise bezeichnet.
Als konkrete Abrechnung wird in Abgrenzung zur fiktiven Abrechnung bei der Unfallregulierung die Abrechnung des Fahrzeugschadens nach Vorlage konkreter Kostennachweise bezeichnet.