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Familienrecht
Das Familienrecht ist kein eigenes
und doch ein sehr spezielles Rechtsgebiet. Nicht zuletzt die stets sehr
persönliche Betroffenheit der Mandanten und die oft existentiellen
Probleme in familienrechtlichen Angelegenheiten macht eine Spezialisierung
des Rechtsanwalts im Bereich des Familienrechts erforderlich.
Das Familienrecht ist ein „weites Feld“ und umfaßt das
Eherecht, das Kindschaftsrecht, die elterliche Sorge, das Unterhaltsrecht,
die Nichteheliche Lebensgemeinschaft, das Güterrecht, das Umgangsrecht
um nur einige zu nennen.
Hierneben sind für den im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt
natürlich auch die Besonderheiten in den jeweiligen Verfahren und
die sich ständig ändernden Vorschriften bezüglich der ggf.
beteiligten Behörden zu berücksichtigen.
Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit stehen oft Auseinandersetzungen
um die Unterhaltsverpflichtungen. Stets bedarf es genauer Prüfung
um festzustellen in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird und, ob
vorhandene Titel gegebenenfalls anzupassen wären. Natürlich
sind auch die von den Gerichten angewendeten Unterhaltleitlinien stets
im Auge zu behalten. (Die aktuellen Leitlinien des OLG Dresden finden
Sie in unserer Formulardatenbank.) Ebenfalls ist speziell im Bereich des
Unterhalts die Durchführung geeigneter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
für den Unterhaltsgläubiger bzw. deren Abwehr für den Unterhaltsschuldner
ein wichtiger Tätigkeitsbereich der Anwaltskanzlei.
Weiter wird die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Familienrechts
von Ehescheidungen, einschließlich des sich hieraus ergebenden Regelungsbedarfs
geprägt. Während bei der einvernehmlichen Scheidung die eigentliche
Beendigung der Ehe oft so problemlos von statten geht, daß Sie auf
unserer homepage hierfür die Möglichkeit der online-Scheidung
finden, sind beim Streit der Eheleute oder im Zusammenhang mit der Trennung
oft eine Vielzahl von Problemen zu lösen.
Der Problemkreis kann vom Umgang und Sorgerecht für die Kinder über
die Zuweisung der Ehewohnung bzw. Veräußerung oder Übertragung
der Familienimmobilie, Hauratsteilung bis zur Auseinandersetzung über
den Versorgungsausgleich und natürlich den Unterhalt (Kindesunterhalt,
Getrenntlebend Unterhalt, nachehelicher Unterhalt) reichen.
Prozessual umfaßt das Tätigkeitsfeld der Familienrechtler die
gesamte Bandbreite vom normalen Zivilprozeß über einstweilige
Verfügungen und einstweilige Anordnungen zum Verfahren nach dem FGG
(freiwillige Gerichtsbarkeit) und gelegentlich auch Strafverfahren.
Rechtsanwältin Silvia Reinhard hat sich
frühzeitig entschieden, sich auf das Familienrecht zu spezialisieren
und den Titel Fachanwalt für Familienrecht zu erwerben. Den Titel
verleiht die Rechtsanwaltskammer nur an Rechtsanwälte, die durch
eine hohe Anzahl fachspezifischer Mandate einschließlich entsprechender
Verfahren ihre praktische und durch einen Fachanwaltskurs einschließlich
meherer Prüfungen ihre theoretische Kompetenz nachgewiesen haben.
Weiter müssen Fachanwälte regelmäßige an Fortbildungsveranstaltungen
teilnehmen. Rechtsanwältin Silvia Reinhard ist aufgrund ihrer mehrjährigen
Spezialisierung fast ausschließlich im Bereich des Familienrechts
tätig.
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