FAMILIENRECHT | VERKEHRSRECHT
       
 

Familienrecht

Das Familienrecht ist kein eigenes und doch ein sehr spezielles Rechtsgebiet. Nicht zuletzt die stets sehr persönliche Betroffenheit der Mandanten und die oft existentiellen Probleme in familienrechtlichen Angelegenheiten macht eine Spezialisierung des Rechtsanwalts im Bereich des Familienrechts erforderlich.

Das Familienrecht ist ein „weites Feld“ und umfaßt das Eherecht, das Kindschaftsrecht, die elterliche Sorge, das Unterhaltsrecht, die Nichteheliche Lebensgemeinschaft, das Güterrecht, das Umgangsrecht um nur einige zu nennen.
Hierneben sind für den im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt natürlich auch die Besonderheiten in den jeweiligen Verfahren und die sich ständig ändernden Vorschriften bezüglich der ggf. beteiligten Behörden zu berücksichtigen.

Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit stehen oft Auseinandersetzungen um die Unterhaltsverpflichtungen. Stets bedarf es genauer Prüfung um festzustellen in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird und, ob vorhandene Titel gegebenenfalls anzupassen wären. Natürlich sind auch die von den Gerichten angewendeten Unterhaltleitlinien stets im Auge zu behalten. (Die aktuellen Leitlinien des OLG Dresden finden Sie in unserer Formulardatenbank.) Ebenfalls ist speziell im Bereich des Unterhalts die Durchführung geeigneter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für den Unterhaltsgläubiger bzw. deren Abwehr für den Unterhaltsschuldner ein wichtiger Tätigkeitsbereich der Anwaltskanzlei.

Weiter wird die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Familienrechts von Ehescheidungen, einschließlich des sich hieraus ergebenden Regelungsbedarfs geprägt. Während bei der einvernehmlichen Scheidung die eigentliche Beendigung der Ehe oft so problemlos von statten geht, daß Sie auf unserer homepage hierfür die Möglichkeit der online-Scheidung finden, sind beim Streit der Eheleute oder im Zusammenhang mit der Trennung oft eine Vielzahl von Problemen zu lösen.
Der Problemkreis kann vom Umgang und Sorgerecht für die Kinder über die Zuweisung der Ehewohnung bzw. Veräußerung oder Übertragung der Familienimmobilie, Hauratsteilung bis zur Auseinandersetzung über den Versorgungsausgleich und natürlich den Unterhalt (Kindesunterhalt, Getrenntlebend Unterhalt, nachehelicher Unterhalt) reichen.

Prozessual umfaßt das Tätigkeitsfeld der Familienrechtler die gesamte Bandbreite vom normalen Zivilprozeß über einstweilige Verfügungen und einstweilige Anordnungen zum Verfahren nach dem FGG (freiwillige Gerichtsbarkeit) und gelegentlich auch Strafverfahren.

Rechtsanwältin Silvia Reinhard hat sich frühzeitig entschieden, sich auf das Familienrecht zu spezialisieren und den Titel Fachanwalt für Familienrecht zu erwerben. Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur an Rechtsanwälte, die durch eine hohe Anzahl fachspezifischer Mandate einschließlich entsprechender Verfahren ihre praktische und durch einen Fachanwaltskurs einschließlich meherer Prüfungen ihre theoretische Kompetenz nachgewiesen haben. Weiter müssen Fachanwälte regelmäßige an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Rechtsanwältin Silvia Reinhard ist aufgrund ihrer mehrjährigen Spezialisierung fast ausschließlich im Bereich des Familienrechts tätig.